Information zur eFöB für 4. Klässler-Eltern
Sehr geehrte Eltern,
die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bittet die folgende Information an Sie weiterzuleiten:
Das Berliner Schulgesetz sieht ab dem 01.08.2022 für die außerunterrichtliche ergänzende Förderung und Betreuung keine gesonderten Anträge für die Betreuung innerhalb der Ferien für die 5. und 6. Klassen mehr vor.
Demnach erhalten Sie bei einem Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung automatisch einen Bescheid für die Ferienzeiten.
Aufgrund technischer Schwierigkeiten bei der Umsetzung im Fachverfahren ISBJ des Jugendamtes erhalten sie dennoch zwei Bescheide zugesandt, obgleich beim Bescheid für die Ferienzeiten die Kostenbeteiligung nicht erhoben wird. Somit wird ausschließlich eine Elternkostenbeteiligung für den (neuen) Bedarf „Schulzeit inklusive Ferienbetreuung“ erhoben.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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