Liebe Eltern,

wir möchten Ihnen auf dieser Seite übersichtlich und transparent sämtliche aktuellen und gültigen Informationen über die Pandemie darstellen.

Sollte Ihnen hier eine wichtige Information fehlen, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.

Im unteren Abschnitt (unter dem Q&A) finden Sie die letzten Mitteilungen und Beiträge der Schulleitung zum Thema Covid-19.

Ihr Leitungsteam der Janusz-Korczak-Schule

Ansprechpartnerin in sämtlichen Belangen zur Pandemie ist weiterhin unsere engagierte Sekretärin Frau Ems.

Frau Ems
☎ (030) 670 666 30
✉ sekretariat@jkgs.schule.berlin.de

Informieren Sie bitte auch stets Ihre zuständige Klassenleitung.

Unsere aktuelle Stufenzuordnung nach dem Musterhygieneplan der Senatsbildungsverwaltung:

GRÜN: Voller Unterrichtsumfang


Es gibt derzeit leider keine weiteren Vorgaben für die Schulleitungen durch die Senatsverwaltung. Sollte ein Infektionsgeschehen in einer Klasse überhand nehmen, so muss diese in Absprache mit dem Gesundheitsamt geschlossen werden. Dazu benötigen wir aber auch die Meldungen der Eltern. Wenn Kinder wegen eines Schnupfens oder einer Magenverstimmung als krank gemeldet werden, so fallen diese nicht mit in die Berechnungen und dies lässt dann aus Schulleitungssicht keine Schließung einzelner Klassen zu.

Bedenken Sie bitte in diesem Zusammenhang, dass das Infektionsgeschehen an Nachbarschulen völlig anders sein kann.

 


Die Stufenzuordnung jeder Schule erfolgt in Abstimmung des bezirklichen Gesundheitsamts und der regionalen Schulaufsicht. Die schulscharfe Stufenzuordnung wird jeweils donnerstags vorgenommen. Die übermittelten Maßnahmen sind jeweils am darauffolgenden Freitag der Schulgemeinschaft bekanntzugeben und ab dem darauffolgenden Montag umzusetzen.

Die Präsenzpflicht wird aufgrund des dynamischen Pandemiegeschehens temporär vom 25. Januar 2022 bis zum 28. Februar 2022 ausgesetzt.

Der Präsenzunterricht bleibt die Regelform. Eltern haben die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob ihr Kind die Schule besucht oder zu Hause an Aufgaben und Projekten arbeitet und lernt. Schulen werden allen Schülerinnen und Schülern soweit möglich Lernangebote unterbreiten.

Sollten sich Eltern gegen die Präsenz ihres Kindes in der Schule entscheiden, muss das der Schule unmittelbar formlos schriftlich mitgeteilt werden.

Die ergänzende Förderung und Betreuung findet aktuell regulär statt.

Die Hygieneregeln (Maskenpflicht, Testpflicht etc) gelten weiterhin.

An den Berliner Schulen müssen sich Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal drei Mal pro Woche testen. Lerngruppen, in denen es zu mindestens zwei positiven Schnelltestergebnissen an einem Tag gekommen ist, werden eine Woche lang täglich getestet. Die angepasste Testfrequenz gilt jeweils auch für das schulische Personal, das in den betroffenen Lerngruppen zum Einsatz gekommen ist.

Es gilt in allen Jahrgangsstufen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske in Innenräumen. Eine Befreiung von der Maskenpflicht gilt an Grundschulen für Tests, Klassenarbeiten und Präsentationen, an den weiterführenden und beruflichen Schulen für Klassenarbeiten, Präsentationen und Prüfungen. Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt ist es auch weiterhin möglich, schulspezifische Regeln zu vereinbaren. Diese Regelungen gelten unabhängig von der Zuordnung der Schulen im Corona-Stufenplan.

Die Infektionsschutzverordnung schreibt in verschiedenen Kontexten des gesellschaftlichen Lebens vor, dass Personen negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet sein oder ein negatives Testergebnis einer mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen müssen.

Dies gilt gemäß § 6, Absatz 2 der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht für Schülerinnen und Schüler, die in den Schulen regelmäßig getestet werden. Dort heißt es: “Der Nachweis der Schülereigenschaft und der damit einhergehenden regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs gilt insbesondere durch Vorlage eines gültigen Schülerausweises als erbracht.”

Die regelmäßige Testung in den Schulen ersetzt die Testpflicht als Teil von 3G in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, in denen 3G gilt. Ein schriftlicher Nachweis der Schule über einen negativen Coronatest ist nicht notwendig.

Hier finden Sie den aktuellen Musterhygieneplan der hiesigen Bildungsverwaltung zum downloaden:

https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/musterhygieneplan_primarstufe.pdf

Die regelmäßige Quer- oder Stoßlüftung der Räume ist wichtig, weil dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird und Aerosole entfernt werden. Die Virenlast wird somit im Raum gesenkt.

Wenn baulich kein ausreichendes Lüften über Fenster möglich ist, sind Luftreinigungsgeräte eine sinnvolle Ergänzung. CO2-Messgeräte unterstützen beim Lüften über Fenster und stellen eine weitere sinnvolle Ergänzung dar.

Der beste Austausch der Innenraumluft findet bei regelmäßiger Querlüftung statt. Regelmäßige Stoßlüftung ermöglicht einen guten Austausch der Innenraumluft. Dauerhafte Kipplüftung unterstützt den Luftaustausch, ist aber nicht ausreichend. Regelmäßige Stoßlüftung bleibt unentbehrlich.

Unabhängig von der Lüftweise gilt:

  1. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske in geschlossenen Räumen gilt trotz Lüftung und Einsatz technischer Hilfsmittel.
  2. Durch regelmäßige Quer- oder Stoßlüftung (jeweils 3 ‒ 5 Minuten) der Räume wird die Innenraumluft ausgetauscht und die Virenlast im Raum reduziert.
  3. Auch beim Verwenden von Luftreinigungsgeräten müssen die Hygieneregeln und regelmäßige Quer- oder Stoßlüftung beibehalten werden, um den Raum mit Sauerstoff zu versorgen.
  4. Trotz geringer CO~2~-Werte müssen die Hygieneregeln und regelmäßige Quer- oder Stoßlüftung beibehalten werden, damit ein Austausch der Raumluft stattfinden kann.

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